Koordinierungsstelle
Integration
Sprachkurse

Integrationskurse

Mit dem 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz haben auf Dauer ins Bundesgebiet Neuzuwandernde, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse mitbringen, den Anspruch oder die Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs. 

Auch EU-Bürger/innen, schon länger hier lebende „Bestandsausländer/innen“ wie auch Migranten und Migrantinnen mit deutschem Pass, die noch nicht genug Deutschkenntnisse haben, können einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs stellen.

Die Integrationskurse sind unterteilt in einen Basis- und einen Aufbausprachkurs mit jeweils drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtseinheiten (UE) und einen Kurs „Leben in Deutschland“ (Orientierungskurs) mit 100 Unterrichtseinheiten. Der Integrationskurs umfasst insgesamt 600 bzw. 900 UE (Spezialkurse). Er kann unter bestimmten Umständen um 300 UE verlängert werden. Die Sprachkurse vermitteln die für eine Integration in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse. Eine regelmäßige Teilnahme an den Integrationskursen ist erforderlich. Die Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ-A2-B1) wird am Ende des Aufbausprachkurses abgelegt. Der Test „Leben in Deutschland“ findet im Anschluss an den Orientierungskurs statt.

Berechtigt, verpflichtet, …
Ausländerinnen und Ausländer, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben, auch Unionsbürger/innen und Migranten und Migrantinnen mit deutschem Pass, aber ohne ausreichende Deutschkenntnisse können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs stellen. Wenn Sie zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen (oder verpflichtet) werden (von der Ausländerbehörde, vom Jobcenter, vom BAMF), erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Verpflichtung bzw. Berechtigung). Für die Anmeldung bringen Sie bitte die Verpflichtung bzw. Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs, den Pass, ggf. den ALG II-Bescheid und Unterlagen über frühere Deutschkurse mit. Vor Ort werden die Anmeldeformalitäten erledigt und ggf. ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt.

Informationen erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, über das Service-Center des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Tel.: 0911-943-0 oder E-Mail an service@bamf.bund.de) sowie im Internet unter  www.bamf.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Integrationskurs finden Sie in den folgenden Faltblättern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

„Lernen Sie Deutsch!‟ (deutsch)

„Learn German!‟ (englisch)

"Apprenez l'allemand!" (französisch)

„Учите немецкий!‟ (russisch)

„Almanca öğreniniz!‟ (türkisch)

تعلموا اللغة الألمانیة! (arabisch)

"Almanî hîn bîbîn!" (kurdisch)